Digitale Barrierefreiheit auch für B2B relevant
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt spätestens 2025 konkretes Handeln – auch von B2B-Unternehmen und ihren Verantwortlichen.
Mit Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 müssen Websites, Apps und andere digitale Produkte in Deutschland grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein. Das Gesetz fordert die erhöhte Zugänglichkeit zwar nur von Diensten, die sich an Verbraucher:innen richten.
Das heißt jedoch nicht, dass es nicht auch für B2B-Unternehmen viele gute Gründe gibt, die eigenen digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen:
- Du schließt Verbraucher:innen in Deinen digitalen Produkten nicht explizit aus.
- Du bietest z. B. auf Teilbereichen Deiner Website digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen an.
- 7,8 Millionen Menschen alleine in Deutschland gelten als schwerbehindert – das entspricht 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung (Quelle: Stat. Bundesamt, Stand: Dez. 2017). Ein nicht unerheblicher Anteil, der auch zu den potenziellen Kundinnen und Kunden für Deine Produkte und Leistungen zählen kann.
Eine Übergangsfrist für das BFSG gibt es nicht. Ab dem 25.06.2025 können etwaige Verstöße geahndet werden – bei möglichen Bußgeldern von bis zu 100.000,- EUR.
In jedem Fall macht das BFSG deutlich, dass digitale Barrierefreiheit in allen Bereichen der Wirtschaft eine immer größere Rolle spielen wird. Unser dringender Appell: Komme ins Handeln und denke daran, dass Dein Unternehmen von der Einhaltung des BFSG profitieren kann, insbesondere durch eine Verbesserung der Nutzererfahrung und der Zugänglichkeit für alle potenziellen Geschäftspartner:innen. Denn davon profitiert nicht nur die Usability, sondern idealerweise die Conversion Rate.
Digitale Barrierefreiheit ermöglicht B2B-Unternehmen weitreichende Chancen
Unsere Angebote: So unterstützen wir Dich
Kostenfreie Sprechstunde
45 Minuten, unverbindlich, digital
In einer kostenlosen Sprechstunde helfen wir Ihnen, ein besseres Verständnis für die Bedeutung von digitaler Barrierefreiheit und den Herausforderungen zu entwickeln, die das BFSG mit sich bringt.
- Im 45-minütigen Beratungsgespräch hast Du die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen.
- Wir klären, wie barrierefrei sich Deine Website den Nutzerinnen und Nutzern aktuell präsentiert.
- Darüber hinaus können wir auf Wunsch die Konzeption und die Gestaltung eines digitalen Projekts umreißen und einen groben Fahrplan abstimmen.
Quick Check
Identifizieren der größten Schwachstellen
Mit unserem Quick Check erhältst Du eine direkte Bewertung Deiner Webpräsenz. Wir analysieren Deine Startseite sowie eine Unterseite im Hinblick auf deren Zugänglichkeit.
- Du erhältst eine Auflistung der identifizierten Schwachstellen mit Hinweisen zur Dringlichkeit.
- Unser Check kann alternativ auch als Meilensteintest für ein Dummy für die eigene Entwicklung genutzt werden
- Wir geben Dir eine Projektempfehlung an die Hand zur konkreten Umsetzung – Schritt für Schritt.
Audit
Ausführliche Bewertung und tiefgehender Test
Du erhältst eine ausführliche Bewertung Deiner Website oder einer digitalen Plattform. Mit tiefgehenden Tests – mit manuellen und teilautomatisierten Prozessen – lassen sich exakt akute Hindernisse lokalisieren.
- Du erhältst eine vollständige Liste sämtlicher Schwachstellen.
- Die Funde priorisieren wir für Dich und fügen diesen Beispiele an.
- Du erhältst einen ausführlichen Bericht mit detaillierten Handlungsempfehlungen.
Individuelle Beratung und Umsetzung
Wir bieten Dir darüber hinaus eine individuelle Beratung zur digitalen Barrierefreiheit an. Unsere Expertinnen und Experten stehen Dir jederzeit unterstützend zur Seite. So gewährleisten wir gemeinsam, dass Deine digitalen Inhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.
Ihr Weg zur digitalen Barrierefreiheit
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