Digitale Barrierefreiheit auch für B2B relevant
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt spätestens 2025 konkretes Handeln – auch von B2B-Unternehmen und ihren Verantwortlichen.
Mit Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 müssen Websites, Apps und andere digitale Produkte in Deutschland grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein. Das Gesetz fordert die erhöhte Zugänglichkeit zwar nur von Diensten, die sich an Verbraucher:innen richten.
Das heißt jedoch nicht, dass es nicht auch für B2B-Unternehmen viele gute Gründe gibt, die eigenen digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen:
- Sie schließen Verbraucher:innen in Ihren digitalen Produkten nicht explizit aus.
- Sie bieten z. B. auf Teilbereichen Ihrer Website digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen an.
- 7,8 Millionen Menschen alleine in Deutschland gelten als schwerbehindert – das entspricht 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung (Quelle: Stat. Bundesamt, Stand: Dez. 2017). Ein nicht unerheblicher Anteil, der auch zu den potenziellen Kundinnen und Kunden für Ihre Produkte und Leistungen zählen kann.
Eine Übergangsfrist für das BFSG gibt es nicht. Ab dem 25.06.2025 können etwaige Verstöße geahndet werden – bei möglichen Bußgeldern von bis zu 100.000,- EUR.
In jedem Fall macht das BFSG deutlich, dass digitale Barrierefreiheit in allen Bereichen der Wirtschaft eine immer größere Rolle spielen wird. Unser dringender Appell: Kommen Sie ins Handeln und denken Sie daran, dass Ihr Unternehmen von der Einhaltung des BFSG profitieren kann, insbesondere durch eine Verbesserung der Nutzererfahrung und der Zugänglichkeit für alle potenziellen Geschäftspartner:innen. Denn davon profitiert nicht nur die Usability, sondern idealerweise die Conversion Rate.
Digitale Barrierefreiheit ermöglicht B2B-Unternehmen weitreichende Chancen
Unsere Angebote: So unterstützen wir Sie
Kostenfreie Sprechstunde
45 Minuten, unverbindlich, digital
In einer kostenlosen Sprechstunde helfen wir Ihnen, ein besseres Verständnis für die Bedeutung von digitaler Barrierefreiheit und den Herausforderungen zu entwickeln, die das BFSG mit sich bringt.
- Im 45-minütigen Beratungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen.
- Wir klären, wie barrierefrei sich Ihre Website den Nutzerinnen und Nutzern aktuell präsentiert.
- Darüber hinaus können wir auf Wunsch die Konzeption und die Gestaltung eines digitalen Projekts umreißen und einen groben Fahrplan abstimmen.
Quick Check
Identifizieren der größten Schwachstellen
Mit unserem Quick Check erhalten Sie eine direkte Bewertung Ihrer Webpräsenz. Wir analysieren Ihre Startseite sowie eine Unterseite im Hinblick auf deren Zugänglichkeit.
- Sie erhalten eine Auflistung der identifizierten Schwachstellen mit Hinweisen zur Dringlichkeit.
- Unser Check kann alternativ auch als Meilensteintest für ein Dummy für die eigene Entwicklung genutzt werden
- Wir geben Ihnen eine Projektempfehlung an die Hand zur konkreten Umsetzung – Schritt für Schritt.
Audit
Ausführliche Bewertung und tiefgehender Test
Sie erhalten eine ausführliche Bewertung Ihrer Website oder einer digitalen Plattform. Mit tiefgehenden Tests – mit manuellen und teilautomatisierten Prozessen – lassen sich exakt akute Hindernisse lokalisieren.
- Sie erhalten eine vollständige Liste sämtlicher Schwachstellen.
- Die Funde priorisieren wir für Sie und fügen diesen Beispiele an.
- Sie erhalten ein ausführlichen Bericht mit detaillierten Handlungsempfehlungen.
Individuelle Beratung und Umsetzung
Wir bieten Ihnen darüber hinaus eine individuelle Beratung zur digitalen Barrierefreiheit an. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. So gewährleisten wir gemeinsam, dass Ihre digitalen Inhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.
Ihr Weg zur digitalen Barrierefreiheit