Glossar

Barrierefreiheit (BFSG)

Was ist Barrierefreiheit (BFSG)?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Websites und Anwendungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – auch von Personen mit Behinderungen. In Deutschland wird dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt, das ab 2025 verbindlich greift.

Praxisbeispiele für Barrierefreiheit

  1. Screenreader-Kompatibilität: Strukturierte Überschriften und ALT-Attribute.
  2. Farb- und Kontrastdesign: Ausreichende Kontraste für Lesbarkeit.
  3. Tastaturnavigation: Alle Funktionen ohne Maus bedienbar.
  4. Medien: Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos.
  5. Formulare: Eindeutige Labels und verständliche Fehlermeldungen.

Vorteile von Barrierefreiheit

  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (BFSG, BITV 2.0, WCAG 2.2).
  • Inklusion: Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen.
  • SEO-Effekte: Saubere Strukturierung hilft auch Suchmaschinen.
  • Imagegewinn: Unternehmen zeigen soziale Verantwortung.

Fazit zu Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist Pflicht und Chance zugleich. Sie erhöht Reichweite, stärkt Vertrauen und verbessert die User Experience für alle Nutzer:innen.

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Vu Hoang,
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