Barrierefreiheit (BFSG)
Was ist Barrierefreiheit (BFSG)?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Websites und Anwendungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – auch von Personen mit Behinderungen. In Deutschland wird dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt, das ab 2025 verbindlich greift.
Praxisbeispiele für Barrierefreiheit
- Screenreader-Kompatibilität: Strukturierte Überschriften und ALT-Attribute.
- Farb- und Kontrastdesign: Ausreichende Kontraste für Lesbarkeit.
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen ohne Maus bedienbar.
- Medien: Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos.
- Formulare: Eindeutige Labels und verständliche Fehlermeldungen.
Vorteile von Barrierefreiheit
- Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (BFSG, BITV 2.0, WCAG 2.2).
- Inklusion: Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen.
- SEO-Effekte: Saubere Strukturierung hilft auch Suchmaschinen.
- Imagegewinn: Unternehmen zeigen soziale Verantwortung.
Fazit zu Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist Pflicht und Chance zugleich. Sie erhöht Reichweite, stärkt Vertrauen und verbessert die User Experience für alle Nutzer:innen.
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